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Die prüfbare Abrechnung

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27 Jan 2012 05:59 #1 von Dirk von der Dellen
Die VOB/B schreibt in § 14 (1) nicht ohne Grund: der AN hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen.

Aus vielen Gesprächen mit Bauüberwachern und anderen, die sich mit der Prüfung von Aufmaßen und Mengenermittlungen befasssen, habe ich die Erfahrung, daß es einige ANs gibt, die gut prüfbare Abrechnungen erstellen sowie einige ANs, wo es überhaupt nicht prüfbar ist. Die restlichen liegen irgendwo dazwischen.

Daher möchte ich hier die Diskussion anregen, wie ihr prüfbare Abrechnungen aufstellt: was gehört dazu, was ist zu unterlassen, ...

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30 Jan 2012 13:38 #2 von Tobias Pfleghar
Der erste Schritt zu einer prüffähigen Abrechnung ist meiner Meinung nach regelmäßige Aufmaßtermine mit dem AG! Und dann muss eben auch alles drauf auf das Aufmaßblatt. Schwer wird das mit AG´s die keine Zeit für Aufmaßtermine haben und dann im Winter mit viel Zeit die Rechnungen prüfen.

Sehr wichtig ist auch eine ordentliche Bestandsaufnahme. Da kann man oft lange davon leben.

Gruß Tobias

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05 Mär 2012 14:03 - 05 Mär 2012 14:05 #3 von Dirk von der Dellen
Danke für deinen Tip, Tobias.

Ich habe > hier < ein Seminar konzipiert, in dem die Grundlagen für eine prüffähige Baustellenabrechnung erklärt und trainiert werden.

Denn der Bedarf für eine solche Schulung ist groß, wie die Anzahl der Anmeldungen für die ersten beiden Termine (März 2012) gezeigt hat.
Letzte Änderung: 05 Mär 2012 14:05 von Dirk von der Dellen.

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