Harzing Bildkomposition

Nachtragserstellung vom Auftragnehmer

'Mit Nachträgen werden die schlechten EP's des Hauptauftrages verbessert'. So hört man es oft von Auftragnehmern.

Das ist nicht unsere Einstellung. Trotzdem haben wir viel mit Nachträgen zu tun, da die beauftragten Positionen im LV oft nicht das wiedergeben, was auf der Baustelle passiert.

Dabei steht die Dokumentation des Anspruchs auf die Vergütung des Nachtrages im Vordergrund und diese beginnt damit, dass überhaupt erkannt wird, dass eine Leistung ein Nachtrag ist. Hier ist die detaillierte Kenntnis des geschuldeten Bau-Soll unabdingbar.

Für diejenigen, die oft mit Nachträgen zu tun haben, ist danach der Ablauf Routine. Für jemanden, der bisher nur sehr selten oder auch noch gar nicht in der Situation war, Nachträge stellen zu müssen, ist die Frage 'Wie stelle ich den Nachtrag meinem Auftraggeber dar?' ein großes Hindernis.

Über das Erkennen eines Nachtrags, die formelle Anmeldung, die Einordnung in die OZ-Struktur des Auftrags-LVs, die Kalkulation bis zur Abgabe und Nachtragsverhandlung ist es kein Hexenwerk und wir stehen dem Auftragnehmer im gesamten Prozess zur Seite.

 

Nachtragsvermeidung beim Auftraggeber

Bei einer guten Planung entstehen keine Nachträge. So weit, so richtig. Jedoch wird bei zunehmender Komplexität des Bauvorhabens auch das Risiko von Nachträgen größer.

Um die Angebotsunterlagen möglichst fehlerfrei und die angefragten Leistungen vollständig zu machen, sehen wir in Anwendung des Vier-Augen-Prinzips die Unterlagen des Planenden durch und geben zu Lücken, Unklarkeiten und Wiedersprüchlichkeiten konkrete Lösungsvorschläge.