Mehrmengen bei der DB (Aufmaße)
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23 Jan 2011 15:29 - 25 Jan 2011 10:57 #1
von Dirk von der Dellen
Mehrmengen bei der DB (Aufmaße) wurde erstellt von Dirk von der Dellen
Wer schon mal für die Bahn gearbeitet hat, kennt sicherlich die folgende Besonderheit:
Je nach Projektleitung werden schon mal gerne max. 100 % bzw. 110 % in einer Position des Haupt-LV abgerechnet. Alles darüber hinausgehende muß in einem Mehrmengennachtrag abgerechnet werden.
Dazu habe ich eine Druckvorlage in Libero etwas aufgebohrt (siehe Bild), damit die LV-Menge und tatsächliche Abrechnungsmenge deutlich auf einen Blick zu sehen ist.
Wie sind eure Erfahrungen mit der DB im Umgang mit Mehrmengen?
Je nach Projektleitung werden schon mal gerne max. 100 % bzw. 110 % in einer Position des Haupt-LV abgerechnet. Alles darüber hinausgehende muß in einem Mehrmengennachtrag abgerechnet werden.
Dazu habe ich eine Druckvorlage in Libero etwas aufgebohrt (siehe Bild), damit die LV-Menge und tatsächliche Abrechnungsmenge deutlich auf einen Blick zu sehen ist.
Wie sind eure Erfahrungen mit der DB im Umgang mit Mehrmengen?
Letzte Änderung: 25 Jan 2011 10:57 von Dirk von der Dellen.
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26 Jan 2011 18:42 #2
von Tobias Pfleghar
Tobias Pfleghar antwortete auf Aw: Mehrmengen bei der DB (Aufmaße)
Läuft noch nicht so richtig hier. Kaum Antworten... Das kommt vielleicht noch mit dem Frühjahr.
Ich habe noch gar nie mit der Bahn abgerechnet. Deine Lösung ist aber elegant.
Gruß Tobias
Ich habe noch gar nie mit der Bahn abgerechnet. Deine Lösung ist aber elegant.
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05 Mär 2012 20:45 #3
von Dirk von der Dellen
Dirk von der Dellen antwortete auf Aw: Mehrmengen bei der DB (Aufmaße)
Seit dem 01.01.2012 gibt es bei Neuverträgen mit Einheitspreisen keine Mehrmengennachträge mehr. Zumindest für Bauaufträge von DB Projektbau, DB Netz sowie DB Station & Service.
Weiterhin soll bei jeder AR eine voraussichtliche Abrechnungsmenge (VAM) ohne Verbindlichkeit vorgelegt werden.
Wie sich das in der Praxis bewährt, wird zu gegebener Zeit hier kommentiert.
Zusätzliche Leistungen werden natürlich weiterhin als Nachtrag angemeldet, dieser eingereicht und abgerechnet.
Weiterhin soll bei jeder AR eine voraussichtliche Abrechnungsmenge (VAM) ohne Verbindlichkeit vorgelegt werden.
Wie sich das in der Praxis bewährt, wird zu gegebener Zeit hier kommentiert.
Zusätzliche Leistungen werden natürlich weiterhin als Nachtrag angemeldet, dieser eingereicht und abgerechnet.
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